BAFöG-Rückzahlung – Das müssen BAFöG-Empfänger über die Rückzahlung wissen

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Ein Studium ist für Studierende eine teure Angelegenheit und nicht jeder kann es sich leisten, durch Unterhaltszahlungen der Eltern oder einen Nebenjob genügend Finanzmittel aufzubringen, um das Studium selbständig zu finanzieren.
Hierfür stellt der deutsche Staat eine finanzielle Unterstützung in Form von BAFöG zur Verfügung. Die Höhe des zu beziehenden BAFöG-Satzes richtet sich hierbei nach dem Einkommen der Eltern, die Summe setzt sich dabei zu 50% aus einem staatlichen Zuschuss zusammen und zu 50% aus einem darlehensfreien Kredit.
Dieser Kredit muss natürlich zurückgezahlt werden und Studierende sollten hierzu verschiedene Dinge bereits während des Studiums vormerken.

Die Rückzahlung – Beginn, Eckdaten und Raten

Fünf Jahre nach Ende der Ausbildung an Universität, Hochschule, Akademie oder Fachhochschule beginnt die Rückzahlung. Ehemalige Studierende erhalten hierfür einen Brief von der Bundeskasse Halle, hierin sind die Raten und die Darlehenssumme genau aufgeführt und der erste Zahlungstermin steht nun fest.
Doch es gibt eine Methode, sehr einfach viel Geld bei der Rückzahlung zu sparen. Kann der Studierende die Hälfte der Darlehenssumme mit einem Mal begleichen, so gilt die Schuld als abschließend getilgt. Dies ist besonders reizvoll für jene, die während ihres Studiums den BAFöG-Höchstsatz erhalten haben. Denn die maximale Darlehenssumme beläuft sich auf 10.000 Euro – mehr müssen Studierende in keinem Fall zurückzahlen. Daher kann es sich im Einzelfall durchaus lohnen, auch private Kredite aufzunehmen, um 5.000 Euro mit einer einzigen Zahlung zu begleichen und entsprechend fünf Jahre nach Studienabschluss schuldenfrei zu sein.
Zu beachten gilt allerdings, dass die Deckelung der Darlehenssumme sich auf das BAFöG-Staatsdarlehen bezieht, zusätzliche BAFöG-Bankdarlehen können die maximale Summe von 10.000 Euro auch durchaus überschreiten.
Kann die Darlehenssumme nicht mit einer Zahlung getilgt werden, so muss die gesamte Darlehenssumme in Raten abbezahlt werden. Die Ratenhöhe beträgt 105,- Euro monatlich und muss vierteljährlich (also 315,- Euro) bezahlt werden.
Tatsächlich ist es auch möglich, eine Senkung der Beitragsraten zu beantragen, sollte das monatliche Einkommen in der Summe nicht den Freibetrag plus die monatliche Rate ergeben. Derzeit liegt der Freibetrag bei 1.145,- Euro/Monat. Um voll zahlungspflichtig zu sein, müssen Studierende also 1.250,- Euro monatlich verdienen. Natürlich muss eine Freistellung oder Senkung der Beiträge beantragt werden, die Zahlung darf nicht einfach verweigert werden. Andernfalls entstehen Verzugskosten.
Rechnerisch ergibt sich durch die monatliche Tilgung bei der maximalen Darlehenshöhe eine Rückzahldauer von acht Jahren. Insgesamt haben ehemalige BAFöG-Empfänger aber 20 Jahre Zeit, das Darlehen zu tilgen. Theoretisch ist auch eine Freistellung von bis zu zehn Jahren möglich, was die maximale Rückzahldauer dann auf 30 Jahre verlängert.

Wichtiges für (ehemalige) Studierende

Durch die Umstrukturierung der Abschlüsse in vielen Studiengängen müssen ehemalige Studierende beachten, dass die Rückzahlung fünf Jahre nach Abschluss des Bachelor-Grades beginnt. Auch wenn ein BAFöG-geförderter Masterstudiengang abgeschlossen wurde, zählt der Abschluss des Bachelors als Eckdatum für den Beginn der Rückzahlung.
Bei einem Master mit einer Regelstudienzeit beginnen ehemalige Studierende also drei Jahre nach Verlassen der Universität mit der Rückzahlung und sollten im Idealfall finanziell entsprechend vorgesorgt haben.
Zusätzlich zum BAFöG während des Studiums können Vollzuschüsse gewährt werden, diese werden also nicht zur Darlehenssumme gezählt und müssen entsprechend nicht erstattet werden. Hierzu zählen BAFöG über die Förderhöchstdauer hinaus, was bei Schwangerschaft, oder Kindererziehung gewährt werden kann, die Deckung von Studiengebühren im Ausland oder einen Kinderbetreuungszuschlag.

Früher planen, weniger zurückzahlen

Bereits während des Studiums lohnt es sich, frühzeitig mit der BAFöG-Rückzahlung zu planen. Denn wer rechtzeitig die Hälfte der Darlehenssumme zurücklegt, kann die Schulden vollständig tilgen und erspart sich eine jahrelange Ratenzahlung.
Obwohl das Darlehen zinsfrei ist, sollten Studierende die Zahlung nicht über die maximale Rückzahldauer von 20 Jahren aufschieben, andernfalls erhöhen die monatlichen Kosten sich, um den Kredit mit Ablauf der Zwanzigjahresfrist zu decken.
Ein letztes wichtiges Detail zum Schluss: Liegt dem Bundesverwaltungsamt nach viereinhalb Jahren keine aktuelle Adresse vor, so fallen für das Feststellen der Adresse 25,- Euro Ermittlungsgebühr an.

 

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/rueckzahlung.php
https://www.vexcash.com/blog/bafoeg-rueckzahlung/
https://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/rueckzahlung.html
https://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_BT/Bafoeg/04_Rueckzahlung/rueckzahlung_node.html

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