Das SEPA Kombimandat

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Das Kombimandat ist eine Kombination aus der bestehenden deutscher Einzugsermächtigung und SEPA Lastschriftmandat, welche es erlaubt, zunächst weiterhin das bisherige Einzugsermächtigungsverfahren (ELV) zu nutzen und später jederzeit auf das entsprechende SEPA-Verfahren zu wechseln. Vor einem Wechsel auf die SEPA-Lastschrift muss der Zahlungspflichtige rechtzeitig über den Wechsel auf SEPA unterrichtet werden, u.a. muss dem Zahlungspflichtigen Ihre Gläubigeridentifiaktionsnummer und die Mandatsreferenz mitgeteilt werden.
Vielen Banken empfehlen, ab sofort bei Lastschriften im Einzugsermächtigungsverfahren nur noch dieses Kombimandat einzusetzen, weil es einen späteren Wechsel auf die SEPA-Lastschrift erleichtert.

Pflichtangaben SEPA-Mandat

Als Zahlungsempfänger müssen Sie folgende Informationen auf dem SEPA-Lastschriftmandat angeben:

• Ihren Namen und Ihre Adresse
• Ihre Mandatsreferenz (von Ihnen individuell für jedes SEPA-Mandat festzulegen; kann ggf. nachgereicht werden)
• Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer, die Sie bei der Deutschen Bundesbank beantragen können.
• Kennzeichnung, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gilt

Der Zahlungspflichtige muss auf dem Mandat folgende Informationen angeben:

• Name und Anschrift des Kontoinhabers
IBAN und BIC des Kontoinhabers
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