Steuerfalle Gemeinschaftskonten – Wie vermeiden?

Ein gemeinsames Konto ist ein wichtiger Schritt in einer Ehe, Beziehung oder Lebenspartnerschaft. Dennoch kann man auch hier in die eine oder andere Steuerfalle tappen, wenn man nicht aufpasst. Allerdings gibt es auch Auswege und Alternativen.

Ein junges Paar beschäftigt sich gemeinsam in der Küche mit den Finanzen und arbeitet mit einem Taschenrechner und einem Laptop

Ein gemeinsames Konto hat Vorteile, aber auch Nachteile, wenn man unvorsichtig ist. Bildquelle: WAYHOME studio – 538621282 / Shutterstock.com

Je ernster die Beziehung wird, desto mehr kommen auch unromantische, finanzielle Fragen mit ins Spiel. Fragen, die sich oftmals komplizierter gestalten, als manch ein Paar oder Ehepaar es sich vorstellt. Umso wichtiger ist es, sich durch gute Tipps ausreichend zu informieren. Auch bei Finanz- und Kreditratgebern im Internet kann man sich vorab informieren. Jedoch sollte die Quelle seriös und vertrauenswürdig sein, gegebenfalls kann zusätzlich eine unabhängige Person oder ein weiterer Ratgeber im Internet für wichtige Finanzentscheidungen hinzugezogen werden.

Insbesondere Paare müssen sich mit der Frage nach einem gemeinsamen Konto auseinandersetzen. Bei einem Gemeinschafts- oder Paarkonto kann es zu bösen, steuerlichen Überraschungen kommen.

Was ist ein Paar-Konto?

Ehepartner, aber auch Paare, die zusammenleben, müssen sich gemeinsamen finanziellen Verantwortungen stellen. Dazu gehören z.B.:

  • Kosten für das Auto
  • Miete
  • Strom
  • Lebensmitteleinkäufe

Mit einem Gemeinschaftskonto bzw. Paar-Konto kann ein Paar den Überblick über die gemeinsamen Ausgaben genau im Auge behalten. Keiner der beiden Partner muss sich für bestimmte Ausgaben rechtfertigen und es müssen keine Diskussionen über eventuelle Schulden geführt werden. Das heißt aber nicht, dass Partner in einer Beziehung ihr jeweils eigenes Konto aufgeben müssen. Ein Paar kann das Gemeinschaftskonto neben den jeweils eigenen Girokonten auch als drittes Konto anlegen. Auf diese Weise wird eine gewisse finanzielle Unabhängigkeit weiterhin sichergestellt.

Aufteilung des Geldes und Verpflichtungen beim Gemeinschaftskonto

 Hat man vor der Kontoeröffnung keine anderen Absprachen getroffen, steht jedem Partner die Hälfte des Geldes auf diesem Konto zu, unabhängig davon, wieviel vom jeweiligen Partner eingezahlt wurde. Sollte einer der Partner nach einer Trennung mehr als die Hälfte des Geldes verlangen, muss sie oder er beweisen können, dass vor der Kontoeröffnung eine entsprechende Abmachung getroffen wurde. Im Gegenzug bedeutet das allerdings auch, dass beide Partner zu gleichen Teilen haften müssen, sobald das Konto überzogen wird.

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Welche Konto-Arten gibt es?

 

Man unterscheidet zwischen zwei Arten von Gemeinschaftskonten, dem Und- und dem Oder-Konto:

Während das Und-Konto weniger für Pärchen oder Ehepartner geeignet ist, ist die finanzielle Unabhängigkeit des Oder-Kontos für beide Seiten vorteilhaft. Es ist allerdings jederzeit möglich, das Und-Konto in ein Oder-Konto umzuwandeln.
Kontoart Erläuterung Vor-/Nachteile
Und-Konto Die Und-Konto-Variante wird recht selten genutzt. Hier müssen alle finanziellen Entscheidungen von beiden Partnern abgesegnet werden. Vorteile:

Für z.B. Vereine ist eine solche Form des Gemeinschaftskontos durchaus von Vorteil, weil keines der Mitglieder Gelder missbrauchen kann.

 

Nachteile:

Für ein Paar ist diese Art allerdings weniger gut geeignet, da im Alltag keiner der beiden ohne den anderen auf das Konto zugreifen kann. Sollte ein Partner sterben, muss der Erbe des Verstorbenen das Einverständnis (bzw. eine Unterschrift) für eine finanzielle Transaktion geben.

Oder-Konto Die beiden Kontoinhaber können unabhängig voneinander über das gemeinsame Geld verfügen. Vorteile:

Beide bekommen meist ihre jeweils eigene EC- und Kreditkarte. Auf diese Weise kann das Geld unabhängig voneinander verwaltet werden.

 

Nachteile:

Hier muss viel Vertrauen in den Partner gesetzt werden und beide sollten wissen, wie man mit Geld umgeht.

Was sind die Nachteile eines Gemeinschaftskontos?

Die Nachteile eines Gemeinschaftskontos sind meist steuerlicher Natur. Insbesondere umfangreicheren Gutschriften widmet das Finanzamt noch einmal ein besonderes Augenmerk. Hierbei handelt sich um große Einzahlungen, wie z.B.:

  • größere Verkaufserlöse
  • Bonuszahlungen
  • Abfindungen
  • Erbschaft

Sollte ein gewisser Freibetrag bei diesen Zahlungen überschritten werden, könnte das Finanzamt einen höheren Zahlungseingang dieser Art auch als Schenkung für den Partner ansehen. In diesem Fall werden zusätzliche Schenkungssteuern fällig. Höhere Einzahlungen dieser Art auf das Oder-Konto sollten also bestenfalls vermieden und lieber auf das jeweilige Konto eines der Partner eingezahlt werden.

Wann fällt Schenkungssteuer an?

Eine Frau liegt mit dem Kopf auf dem Tisch voller Steuerunterlagen und hält einen Bleistift in der einen sowie einen Taschenrechner in der anderen Hand

Eine hohe Einzahlung auf das Gemeinschaftskonto kann zu hoher Schenkungssteuer führen. Bildquelle: Billion Photos – 272095901 / Shutterstock.com

Die Schenkungssteuer fällt dann an, wenn jemand durch die Zuwendung eines anderen bereichert wird. Das gilt auch für Ehegatten oder Lebenspartner innerhalb einer Gütergemeinschaft. Sobald der Beschenkte die Zuwendung erhalten hat und frei darüber verfügen kann, wird auch die Schenkungssteuer fällig. Nicht nur der Beschenkte, sondern auch der Schenker muss eventuell Steuern zahlen, sollte der Empfänger der Zuwendung nicht dazu in der Lage sein.

Schenkungssteuer – Wieviel Prozent muss gezahlt werden?

Bei der Höhe der Schenkungssteuer spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Zum Beispiel ist wichtig, welcher Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenkten vorliegt – hierbei handelt es sich um die Steuerklasse. Des weiteren ist relevant, wie hoch der Schenkungsbetrag ist – hierbei handelt es sich um den Steuersatz:

  • Steuerklasse I: Ehepartner, Kinder und Stiefkinder, Abkömmlinge der Kinder sowie Stiefkinder, die Eltern, Großeltern und Urgroßeltern bei Erwerben und Todes wegen
  • Steuerklasse II: wenn sie nicht der Steuerklasse I angehören, Eltern, Großeltern und Urgroßeltern; Geschwister und deren Abkömmlinge ersten Grades; Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Stiefeltern, geschiedene Ehepartner
  • Steuerklasse III: Eingetragene Lebenspartner (bei den Freibeträgen sind sie aber auf einer Stufe mit Ehepartnern), alle anderen Erwerber
Die Höhe der Schenkungssteuer ist von der Höhe des verschenkten Betrags und vom Verwandtschaftsverhältnis abhängig, das gilt auch für ein Gemeinschafts- bzw. Oder-Konto.
Höhe der Schenkung Steuersatz Steuerklasse I Steuersatz Steuerklasse II Steuersatz Steuerklasse III
bis 75.000 Euro 7 Prozent 15 Prozent 30 Prozent
bis 300.000 Euro 11 Prozent 20 Prozent 30 Prozent
bis 600.000 Euro 15 Prozent 25 Prozent 30 Prozent
bis 6 Millionen Euro 19 Prozent 30 Prozent 30 Prozent
bis 13 Millionen Euro 23 Prozent 35 Prozent 50 Prozent
bis 26 Millionen Euro 27 Prozent 40 Prozent 50 Prozent
über 26 Millionen 30 Prozent 43 Prozent 50 Prozent

Schenkung – Wie viel steuerfrei?

Auch die Höhe des Freibetrages hängt vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Beschenkten und dem Schenker ab:

  • Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und Ehepartner (Steuerklasse I) steht ein Freibetrag von 500.000 Euro zur Verfügung
  • Freibetrag Stief- und Adoptivkinder, Kinder und Enkelkinder verstorbener Eltern (Steuerklasse I): 400.000 Euro
  • Freibetrag für Enkel: 200.000 Euro
  • Freibetrag für alle anderen Personen der Steuerklasse I: 100.000 Euro
  • Freibetrag für Geschwister, Nichten und Neffen, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, Stiefeltern, Eltern der Schenkung, geschiedener Ehepartner (Steuerklasse II): 20.000 Euro
  • Freibetrag für einen eingetragenen Lebenspartner (Steuerklasse III): 500.000 Euro
  • alle anderen Personen (Steuerklasse III): 20.000 Euro

Haushaltskonto – Was ist das?

Eine Alternative zum Gemeinschaftskonto stellt ein Haushaltskonto dar. Dieses wird wirklich nur für anfallende Fixkosten für den gemeinsamen Haushalt verwendet. Zusätzlich sollte noch ein kleiner finanzieller Puffer eingebaut werden, um unvorhergesehene Kosten wie z.B. Reparaturen abzudecken. Auf den separaten, individuellen Gehaltskonten kann dann bestens eingesehen werden, wieviel vom Gehalt noch übrig bleibt, so dass man in den nächsten Urlaub oder in die Altersvorsorge investieren kann.

 

 

 

Bildquellen:

WAYHOME studio – 538621282 / Shutterstock.com

Billion Photos – 272095901 / Shutterstock.com

 

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