Steuern für Selbstständige – Kleine Tipps helfen weiter

Pilotenkoffer Rainer Sturm / pixelio.de

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Als Selbstständiger hat man es nicht leicht. In vielen Bereichen gelten gesonderte Bestimmungen und es muss sich angepasst werden. Versicherungen, Dienstleistungen und Co. unterscheiden sich vom Angestellten zu Selbstständigen. Ein wichtiger Punkt sind hier auch die Steuern, denn diese können anders ausfallen. Allerdings muss das nicht bedeuten, dass tiefer in die Tasche gegriffen werden muss. Durch die neuen Gesetze und die Ausschöpfung der vorhandenen Möglichkeiten können die Steuern für Selbstständige gemindert werden.

Welche Steuern kommen auf mich zu?

Als selbstständiger Existenzgründer ist das Thema Steuern wichtig. Ein guter und wichtiger Ansprechpartner zum Thema Steuern ist der Steuerberater. Dieser kann nicht nur bei Abrechnungen und den Steuererklärung helfen, sondern auch beim Steuern sparen. Selbstständige muss man sich mit vielen unterschiedlichen Steuerarten auseinandersetzen. Sie unterscheiden sich nach gewählter Rechtsform. Das bedeutet, Personengesellschafter müssen andere Steuern leisten, als es bei Kapitalgesellschaften der Fall ist. Die Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Vor- und Umsatzsteuer sind in fast allen selbstständigen Tätigkeiten zu leisten.

Die besten Tipps für Selbstständige

Es gibt zahlreiche Ecken und Nischen, bei denen man als Selbstständiger Steuern sparen kann. Diese sollte man nur so weit ausnutzen, wie sie legal sind. Ein gutes Beispiel sind die Abschreibungen, die gezielt eingesetzt werden können. Sollten im alten Wirtschaftsjahr anstehende Investitionen durchgeführt werden, kann dies zeitanteilig die Abschreibungen günstig beeinträchtigen. Eine Minderung der Steuern ist in diesem Fall kein Problem. Ein Abschreibungspotenzial ist ebenso bei geringwertigen Wirtschaftsgütern möglich. Bis zu einem Wert von 410 Euro können sie sofort abgesetzt werden. Alternativ zu der bestehenden 410-Euro-Regel kann eine sogenannte Poolabschreibung genutzt werden. Zu dieser Abschreibung zählen alle gewerblichen Güter, die in der Anschaffung oder der Herstellung, mindesten 150 Euro, jedoch nicht mehr als 1.000 Euro gekostet haben. Diese Güter werden in einem jährlichen Sammelposten gestellt, den man einmal im Jahr um eine Fünftel abbezahlen kann. Bei einem eigenen kleinen oder mittelgroßen Unternehmen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den eigenen Gewinn durch Sonderabschreibungen von bis zu 20 Prozent über vier Jahre, ab Anschaffung oder Herstellung, zu mindern. Über den genannten Zeitraum fallen die Steuern kleiner aus, was sich als Selbstständiger bemerkbar machen wird.

Was kann man tun?

Die zukünftigen Investitionen spielen für die Steuern eine wichtige Rolle. Sollte man in seinen nächsten drei Jahren in eine bewegliche und nutzbare Anlagemöglichkeit investieren, dann kann man die Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Höhe von über 30 Prozent, als Investitionsabzugsbetrag, gewinnmindernd abziehen. Ein guter Tipp zum Steuern sparen ist, dass man regelmäßig den Wert der Wirtschaftsgüter überprüft. Diese sollten sich dauerhaft unterhalb des Buchwertes befinden, damit sie gemindert werden können. Als Selbstständiger wird man viel mit seinem Fahrzeug unterwegs sein. Es sollte kein „simples“ Auto verwendet werden, sondern ein Elektrofahrzeug. Diese werden seit 2013 steuerlich begünstigt und sorgen dafür, dass die Steuern klein gehalten werden. Hierbei wird der Bruttolistenpreis und die Batteriekosten gemindert, was auch für Fahrzeuge mit Hybridantrieb gilt. Ansonsten kann die Anwendung der Fahrtenbuchmethode zum Einsatz kommen. Diese kann ebenfalls zu einer Berücksichtigung bei den Steuern führen. Für weitere Tipps und Sparmöglichkeiten sollte man sich mit seinem Steuerberater auseinandersetzen. Er kann mit Rat und Tat zur Seite stehen und versteckte Steuer-Spar-Tipps aufdecken.

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