Was ändert sich mit der SEPA-Lastschrift für Verbraucher?

Haus aus Geld

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Unter dem Begriff SEPA (Single Euro Payments Area) wird derzeit die Harmonisierung des europäischen Zahlungsraums vorangetrieben und unter anderem die SEPA Lastschrift eingeführt.  Für Unternehmen wird SEPA ab dem 01.02.2014 verpflichtend für alle Banktransaktionen. Verbraucher müssen erst ab 2016 SEPA verpflichtend nutzen. Trotzdem werden Sie auch schon früher mit SEPA zu tun bekommen.

Im Bereich der Lastschriften werden mit SEPA viele Neuerungen auch für Verbraucher eingeführt. So werden einmalige und wiederkehrende Lastschriften eingeführt, eine zwingend originalschriftlich vorliegende Einzugsermächtigung (jetzt SEPA-Lastschriftmandat), verlängerte Rückgabefristen bei nicht legitimen Buchungen und einiges mehr.

In diesem Artikel möchten wir die größten Neuerungen und Vorteile für Verbraucher beleuchten und erklären.

Vielleicht ist es Ihnen schon passiert, dass neuerdings einige Unternehmen Sie vorher informieren bevor Sie Ihr Konto belasten. Nein? Dann bedeutet das nur, dass noch keines der Unternehmen auf SEPA-Lastschrift umgestellt hat. Spätestens ab dem 01.02.2014 müssen alle Unternehmen die SEPA Lastschrift nutzen und damit auch die Vorabinformationspflichten (Pre-Notification)einhalten. So muss die Belastung per Lastschrift mindestens 14 Tage vorher angekündigt werden. Eine kürzere Frist kann, zum Beispiel über die AGB, vereinbart werden, darf 5 Werktage aber nicht unterschreiten. In der Pre-Notification muss der fällige Betrag, das Fälligkeitsdatum, sowie die Bankverbindung des Kontoinhabers genannt werden. Bei wiederkehrenden Zahlungen mit demselben Betrag reicht eine Vorabinformation vor der ersten Abbuchung.

Mit der SEPA Lastschrift werden nun einmalige und wiederkehrende Lastschriften definiert. So ist es möglich, einem Zahlungsempfänger/ Unternehmen lediglich die einmalige Belastung des Kontos zu erlauben. Dies ist sehr praktisch wenn man nur einmal bei diesem Unternehmen einkauft und eben nur genau diese Transaktion erlauben möchte. Wiederkehrende Lastschriften werden wie bisher für regelmäßige Zahlungen, wie zum Beispiel die Stromrechnung, Kabelanschluss und Internet genutzt werden.

Damit durch diese etwas komplexere Regel keine Verwirrung beim Unterschreiben eines SEPA-Lastschriftmandats entsteht und da das SEPA-Lastschriftmandat in allen Euro-Ländern das gleiche sein wird, gibt es einen Standardmandatstext in jeder Sprache. Die einzelnen Textbausteine für diese Mandatstexte können beim „European Payments Council“ heruntergeladen werden (Link). Die fest vorgegebenen Lastschriftmandatstexte sollen Transparenz für den Verbraucher und Rechtssicherheit für die Unternehmen schaffen, ob sich dies bewahrheiten wird, muss sich nach der Umstellung zeigen.

Zusätzliche Sicherheit für Verbraucher soll die neue Vorgabe schaffen, dass das SEPA-Lastschriftmandat originalschriftlich beim Zahlungsempfänger vorliegen muss. Ein Onlinemandat gibt es nicht, auch eingescannte Lastschriftmandate oder per Fax zugeschickte Lastschriftmandate sind nach der neuen Rechtslage nicht gültig.

Bei der Lastschriftrückgabe gibt es nun 2 Fristen. In den ersten 8 Wochen können Sie jede Lastschrift ohne Begründung zurückgeben. Dies sollten Sie aber nur bei unberechtigten Forderungen tun, bei berechtigter Forderungen wird Ihnen der Zahlungsempfänger die Rücklastschriftgebühren in Rechnung stellen. Fällt Ihnen eine unberechtigte Zahlung erst später auf, gibt es mit SEPA eine neue verlängerte Rückgabefrist, von bis zu 13 Monaten. Geben Sie eine SEPA-Lastschrift nach mehr als 8 Wochen zurück, beginnt ein Prozess bei der Bank. Ihre Bank fragt dann bei der Bank des Zahlungsempfängers nach dem Originalmandat, dass zu dieser Buchung gehört. Die Bank des Zahlungsempfängers wird dieses wiederum beim Zahlungsempfänger direkt anfordern. Kann der Zahlungsempfänger kein gültiges Mandat vorlegen, wird die Buchung rückgängig gemacht.
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8 Replies to “Was ändert sich mit der SEPA-Lastschrift für Verbraucher?”

  1. Jens sagt:

    die 1822direkt hat Anfang November 2013 komplett auf SEPA umgestellt.

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