Kreditkarten – Was tun im Mißbrauchsfall?

Kreditkarten finden langsam aber sicher auch in Deutschland eine weitere Verbreitung. Insbesondere im Urlaub und bei Onlinebestellungen sind Kreditkarten inzwischen sehr beliebt. Die einfache Handhabung und weitgehende Akzeptanz tragen zu einer häufigen Nutzung bei.
Leider ist die einfache Handhabung und verwirrende Sicherheitsstandards auch oft Ziel von Kriminellen, denn gültige Kreditkartendaten sind ein begehrtes Gut. Wichtig ist, dass man schnell reagiert, sollte man selbst einmal Opfer eines solchen Betrugs werden.

Kreditkarte schnellst möglich sperren

Rufen Sie sofort nach Bemerken des Datenklaus Ihre Bank beziehungsweise deren Sperrhotline an. In Deutschland ist dies die 116-116. Seit 2005 gibt es diese Sperr-Hotline, ähnlich der 110 für den Notruf. Geben Sie an der Hotline an welche Karte Sie sperren möchten. In der Regel haben Sie so innerhalb von fünf bis zehn Minuten Ihre Karte gesperrt und verhindern damit, dass die Karte für weitere Verbrechen genutzt werden kann. Sie wird damit absolut untauglich für den Dieb.

Kreditkartenbuchungen überprüfen

Nach der Sperrung sollten Sie Ihre Kreditkartenbuchungen im Onlinebanking überprüfen. Sind dort eine oder mehrere suspekte Buchungen vorhanden, lassen Sie diese zurückbuchen. Dies ist bei vielen Banken direkt online möglich, ansonsten müssen Sie die Hotline Ihrer Bank anrufen.

Informiert bleiben

Wer viel online einkauft oder sehr häufig mit der Kreditkarte bezahlt, sollte sich Newsseiten abonnieren, die über aktuelle Vorfälle zeitnah berichten. So informiert Cardscore über aktuelle Vorfälle, so zum Beispiel, dass die  InterContinental Hotels Group 2016 Opfer eines Hackerangriffs wurde, bei dem Kreditkartendaten von zwölf Hotels gestohlen wurden.

TIpps zum sicheren Umgang und allgemeine Empfehlungen zur Sicherheit von Kreditkarten bietet die Polizei auf Ihren Homepages.

Die Haftungsfrage

Immer wieder für Unsicherheit sorgt, für was der Karteninhaber denn nun haftet. Die Begriffe Nichthaftung, Teilhaftung und Vollhaftung werden dann häufig in den Raum gestellt. Grundsätzlich gilt einmal, dass der Inhaber nach Mitteilung an die Bank oder die Sperrhotline nicht mehr haftet. Eine Teilhaftung bis maximal 150€ besteht im Falle, dass die PIN o.ä. nicht sicher aufbewahrt wurde.  Eine Vollhaftung ist in der Praxis sehr ungewöhnlich, hier haftet der Karteninhaber für die entstandenen Schäden, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

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