Wenn Sie Rechtsanwalt werden möchten, erwartet Sie eine zweistufige Juristenausbildung. Die Ausbildung umfasst nicht nur das Studium der Rechtswissenschaft, auch eine praktische zweijährige Ausbildung in den unterschiedlichen juristischen Tätigkeitsfeldern ist vorgesehen. Selbstverständlich ist das Abitur Voraussetzung. Die staatlichen Prüfungen für beide Ausbildungsabschnitte sind unumgänglich und nicht jeder schafft auf Anhieb das erste und zweite Staatsexamen. Daher sind bereits einige Universitäten dazu übergegangen, Wiederholungskurse für die ersten Examen anzubieten. Dies hat vor allem mit der großen Stofffülle zu tun, da diese oftmals schwer zu bewältigen ist. Denn der Rechtsanwaltsanwärter wird gleichzeitig in den drei großen Rechtsgebieten:
- Strafrecht
- Zivilrecht
- Öffentliches Recht
ausgebildet. Somit besteht die Möglichkeit jeden klassischen juristischen Beruf als Volljurist auszuüben. Wichtig ist dabei vor allem die Ausbildung in den Kanzleien, da gerade hier berufsspezifische Kenntnisse erworben werden können.
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Neue Studiengänge werden bevorzugt
Bereits seit mehr als 10 Jahren gibt es allerdings auch Studiengänge, die speziell auf bestimmte Rechtsgebiete abgestimmt sind. Dies ist beispielsweise das Wirtschaftsrecht oder auch das Internetrecht. In der Regel enden diese Studiengänge mit Universitätsprüfungen zum Erwerb des akademischen Grades. Bei diesem Studiengang muss der Rechtsanwaltsanwärter keine praktische Ausbildung machen und auch eine Examensprüfung wird nicht gefordert. Wer allerdings selbstständig Rechtsberatungen ausüben möchte, sollte Examensprüfungen ablegen, da diese sonst nicht möglich sind und nur den zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten sind. Daher ist es immer sinnvoll die neuen spezialisierten Studiengänge im Anschluss an das Staatsexamen zu belegen, um als Rechtsanwalt, beispielsweise für das Wirtschaftsrecht, zugelassen zu werden.
Weiterhin sind nur zugelassene Rechtsanwälte vor Gericht zugelassen, was wiederum dafür spricht ein Studium mit Staatsexamen zu absolvieren. Spezialisieren kann sich der Rechtsanwaltsanwärter jederzeit mit einem weiteren Studiengang. Somit hat er die erforderlichen Rechte, seinen Mandanten auch vor Gericht zu vertreten.
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