Aktuelle Meldung: Gemeinsame Pressekonferenz der Deutschen Bundesbank, des Bundesfinanzministeriums, der Deutschen Kreditwirtschaft und der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Viele Unternehmen und Vereinen könnte sich wenige Wochen nach dem Jahreswechsel 2014 auf ein böses Erwachen gefasst machen: Ab dem 1. Februar 2014 dürfen Banken Überweisungen und Lastschriften nicht mehr wie gewohnt im nationalen Format annehmen. Gesetzlich möglich ist dann nur noch das SEPA-Format. Damit könnte sich der Zahlungsverkehr deutlich verzögern. Unternehmen könnte damit kurzfristig die finanziellen Mittel ausgehen. Obwohl bis dahin nur noch knappe sieben Monate Zeit verbleiben, sind viele Firmen oder gemeinnützige Organisationen noch nicht auf SEPA vorbereitet. In einer klaren Aktion haben Deutsche Bundesbank, Bundesfinanzministerium, Deutsche Kreditwirtschaft und der Verbraucherzentrale Bundesverband dazu animiert, auf die neuen Zahlungsverfahren umzurüsten.
„Wenn Unternehmen und Vereine bisher noch nie von SEPA gehört haben, kann es sie Anfang nächsten Jahres kalt erwischen“, sagte Carl-Ludwig Thiele, Mitglied des Vorstands der Deutschen Bundesbank. Er warnte die Betroffenen vor Liquiditätsengpässen oder Kosten durch fehlerhafte Zahlungsabwicklung. „Die Zeit drängt“, mahnte Thiele. „Viele Beteiligte wollten immer noch nicht glauben, dass sie betroffen seien“, sagte er. Dabei greifen die neuen europaweit einheitlichen Zahlungen ab 1. Februar 2014 bei ausnahmslos allen Überweisungen und Lastschriften, also auch Zahlungen innerhalb Deutschlands. „Bis zum 1. Februar 2014 muss die Umstellung vollzogen sein. Dies ist Gesetz und wird auch nicht geändert“, erinnerte Thiele, „es gibt keinen ‚Plan B‘!“
Bislang kaum Nutzung
Während größere Unternehmen schon eher für das neue Verfahren gerüstet sind, tun sich laut Thiele vor allem kleine und mittelgroße Unternehmen sowie Vereine schwer mit SEPA. Zwar sind SEPA-Überweisungen bereits seit Anfang 2008 möglich, im ersten Quartal 2013 wurden in Deutschland jedoch lediglich 8,72 Prozent aller Überweisungen mit Angabe der neuen europaweit einheitlichen Kontokennung IBAN durchgeführt. Noch deutlich geringer fällt das Ergebnis bei Lastschriften aus: Mit einem SEPA-Anteil von 0,14 Prozent wurde weniger als jede 700. Lastschrift im neuen einheitlichen Verfahren eingereicht.
Bisher verfügt nur eine deutliche Minderheit der deutschen Unternehmen überhaupt über eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Diese eindeutige Nummer für ein Unternehmen, die in Deutschland von der Deutschen Bundesbank vergeben wird, ist für Lastschrifteinreicher so etwas wie die Eintrittskarte in den SEPA-Zirkus. Sie ist Voraussetzung für die Nutzung der SEPA-Lastschrift – von Unternehmen für den Einzug von Rechnungen ebenso wie von anderen Organisationen etwa zum Einzug der monatlichen Beiträge. Bis Mitte Juni 2013 wurden insgesamt erst knapp 500.000 Gläubiger-IDs zugeteilt, davon rund jede Vierte an Vereine. Zum Vergleich: Insgesamt sind in Deutschland rund 3,6 Millionen Unternehmen und rund 600.000 eingetragene Vereine registriert.
Einführung mit Hürden
Zusammen warnten die Deutsche Bundesbank, das Bundesfinanzministerium, die Deutsche Kreditwirtschaft sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband Unternehmen und Vereine davor, das Thema SEPA-Einführung auf die leichte Schulter zu nehmen. Nach Einschätzung von Ludger Gooßens, der als Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) für die Deutsche Kreditwirtschaft sprach, ist die SEPA-Einführung von ähnlicher Dimension „wie die Einführung des Euro“. Gerade bei der Umstellung von IT-Systemen seien die Herausforderungen sehr groß.
„Vor allem Unternehmen und gemeinnützige Organisationen müssen sich jetzt aktiv um die SEPA-Umstellung kümmern, um künftig von den Vorteilen eines einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraums profitieren zu können“, sagte Hartmut Koschyk, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesfinanzministerium. „Alle Beteiligten, sprich Hausbanken, Verbände, IT-Dienstleister, sind deshalb aufgefordert, ihre Kunden noch fester an die Hand zu nehmen und die SEPA-Umstellung voran zu bringen“, forderte Bundesbank-Vorstandsmitglied Thiele.
Haben Verbraucher eine Schonfrist?
Auch Verbraucher betrifft die verbindliche Umstellung auf SEPA-Zahlungen. Verglichen mit Unternehmen und Vereinen ist der Umstellungsaufwand Thiele zufolge „eine eher sanfte Umgewöhnung“. Das liegt vor allem an einer Übergangsfrist von zwei Jahren, innerhalb der die Kreditinstitute Kontonummer und Bankleitzahl automatisch in die IBAN übersetzen können – allerdings nur für Verbraucher. Auch bestehende Daueraufträge werden von Banken und Sparkassen automatisch angepasst. Erst ab 1. Februar 2016 müssen Privatkunden von Banken und Sparkassen bei Überweisungen zwingend die IBAN angeben.
Schon jetzt haben Verbraucher dank der rechtlichen Gestaltung der SEPA-Lastschrift zusätzliche Rechte, wie Frank-Christian Pauli, Finanzexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbands erläuterte. So können Verbraucher künftig eine einmal erteilte Genehmigung für Lastschriften nicht nur beim Vertragspartner, sondern auch bei der eigenen Bank widerrufen. Unabhängig davon haben Privatpersonen bei jeder Abbuchung einer Lastschrift acht Wochen Zeit zum Widerspruch. Kann der Zahlungsempfänger keine Einwilligung vorlegen (das sogenannte SEPA-Mandat), können sich Privatpersonen ihr Geld innerhalb von 13 Monaten erstatten lassen. Stichtag ist jeweils der Tag der Abbuchung. Pauli rät Verbrauchern, vor allem ihre neuen rechtlichen Möglichkeiten kennenzulernen. „Die Verbraucherzentralen sind auf jeden Fall auf Anfragen zu SEPA vorbereitet“, so Pauli.
Um das Thema SEPA-Einführung stärker ins Bewusstsein zu rücken, kündigten die Deutsche Bundesbank, das Bundesfinanzministerium, die Deutsche Kreditwirtschaft sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband an, ihre jeweiligen Informationsmaßnahmen zu verstärken. Die Deutsche Bundesbank wird dabei ab Herbst 2013 eine Anzeigenkampagne starten, um Verbrauchern die Angst vor der IBAN zu nehmen. Unter dem Motto „Aus dieser Nummer kommen Sie nicht raus“ erfahren Verbraucher, wie einfach sie sich ihre IBAN merken können und welche Vorteile sie ihnen bietet.
Ab dem 1. Februar 2014 gilt im bargeldlosen Zahlungsverkehr national nur noch eine einzige Kennung: die IBAN. Die Bezeichnung steht für die internationale Kontonummer „International Bank Account Number“. Zum Stichtag ersetzt die IBAN für alle Überweisungen und Lastschriften die bisherige Angabe von Kontonummer und Bankleitzahl. Ganz unbekannt ist die neue Kennung mit ihren 22 Stellen dennoch nicht: Sie besteht aus der Länderkennung „DE“ für Deutschland, gefolgt von zwei Prüfziffern, die sich aus der dann folgenden bekannten Bankleitzahl und der Kontonummer errechnet. Durch die Prüfziffer können falsche Eingaben der IBAN bei Zahlungsaufträgen durch die Bank automatisch erkannt werden.
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