Was ist bei einer Firmengründung in China oder Hongkong zu beachten?

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Damit Unternehmen den Absatz ihrer Produkte erhöhen können, reicht der nationale Bezug häufig nicht aus. Viele Manager suchen daher auf der internationalen Bühne nach einem Markt für ihr Angebot. Eine Alternative bietet sich mit einer Firmengründung in Hongkong oder China.

Der folgende Text zeigt auf, was bei einer Firmengründung in Hongkong oder China zu beachten ist.

Welche Möglichkeiten der Firmengründung gibt es in Hongkong oder China?

Ausländischer Unternehmer können unter den folgenden vier Alternativen für eine Firmengründung in China wählen:

Wholly Froeign Owned Enterprise (WFOE)
Joint Venture
Unternehmen in Hongkong
Repräsentanzbüro

Bei einem WFOE handelt es sich um Unternehmen, das zu 100 % mit ausländischem Kapital finanziert wird. Die Rechtsform ist in Deutschland mit der GmbH vergleichbar. Mit der Gründung einer WFOE wählen die Gesellschafter ein hohes Sicherheits- und Entwicklungspotenzial.

Wer seine Produkte für den chinesischen Markt herstellt, kann alternativ ein Joint Venture in China oder Hongkong gründen. Dabei ist es notwendig, dass die deutschen Gründer mit einem chinesischen Partner zusammenarbeiten. Dieser übernimmt 51 % der Anteile. Deshalb bietet sich diese Unternehmensform nur für große Unternehmen oder Konzerne an.

Als Firmengründung kommt auch die Gründung eines Unternehmens in Hongkong in Betracht. Die Eintragung der Firma ist mit einem geringen Kostenaufwand verbunden.

Letztlich besteht auch die Möglichkeit, ein Repräsentanzbüro in China zu eröffnen. Dies wird in China jedoch nicht in einem Register erfasst.

Welche Vorteile ergeben sich bei einer Firmengründung in Hongkong ohne China?

Wer eine Firma in Hongkong oder China gründet, kann die folgenden Vorteile für sich generieren:

Für die Schulden der Firma übernehmen die Gesellschafter keine persönliche Haftung.

Für die Gründung der Firma ist ein Stammkapital von weniger als einem Euro erforderlich.

Der bürokratische Aufwand einer Firmengründung in Hongkong oder China ist äußerst gering.

Besteuert werden nur Gewinne, die das Unternehmen innerhalb der Staatsgrenzen erwirtschaftet hat. Der einheitliche Steuersatz beträgt 16,5 %.

Was ist bei einer Firmengründung in Hongkong oder China zu beachten?

Bei einer Firmengründung in Hongkong oder China müssen die folgenden Punkte beachtet werden:

Ist der Firmengründer mit anderen Einkünften in Deutschland einkommensteuerpflichtig, können bezüglich der in Hongkong erzielten Gewinne die deutschen Außensteuervorschriften zur Anwendung kommen. Ein Doppelbesteuerungsabkommen mit China besteht nicht.

Die Kosten der Firmengründung sind mit den Gründungskosten einer Kapitalgesellschaft in Deutschland vergleichbar. Für die Strukturierung der Gesellschaft müssen circa 980 Euro einkalkuliert werden. Weitere Kosten in Höhe von circa 1.400 Euro werden für die Übersetzung der Gründungsunterlagen, die Einrichtung eines Bankkontos und eines digitalen Buchhaltungssystems aufgewendet.

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