Übersicht der SEPA Änderungen

Seit dem 1. Februar 2014 haben wir nun offiziell SEPA in ganz Europa. Zeit für einen kleinen Überblick über die Änderungen.

Allgemeine Änderungen

  • Die Kontonummer wurde im Unternehmensumfeld mehr oder weniger abgeschafft, einzig für Überweisungen von Verbrauchern an Unternehmen, kann die Überweisung noch genutzt werden.(Durch die verlängerte Übergangsregelung ist dieser Punkt bis August 2014 ausgesetzt)
  • Die IBAN ersetzt die Kontonummer, für Nicht-Unternehmenskunden gilt eine Übergangsfrist bis 2016. Nähere Infos finden Sie in unserem Artikel „Was ist die IBAN?“
  • SEPA-Überweisungen sind schneller als nationale Überweisungen. Jede SEPA-Überweisung muss innerhalb von 1 Bankarbeitstag (in der Regel 24 Stunden) auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben werden.

Änderungen bei Lastschriften

Im Lastschriftbereich gab es die größten Änderungen, hier wurden verlängerte Rückgabefristen, SEPA-Lastschriftmandate, Pre-Notification, die Möglichkeit Lastschriften innerhalb der EU einzuziehen und viele andere Dinge eingeführt. Hier noch einmal in Kürze:

  • verlängerte Rückgabefristen: Wie bei der Lastschrift kann auch die SEPA-Lastschrift 8 Wochen lang bei der Bank zurückgegeben werden.
    Neu ist, dass eine unberechtigteLastschrift (ungültiges Mandat, kein Mandat), bis zu 13 Monate zurückgegeben werden kann. Der Einziehende muss nachweisen, dass er ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat, dass Ihn zum Einzug berechtigt besitzt.
  • SEPA-Lastschriftmandat: Das neue SEPA-Lastschriftmandat muss einer vorgegebenen Form folgen und einen normierten Text beinhalten, jede Abweichung von der Formerfordernis, führt zur Ungültigkeit des Mandats.
  • Pre-Notification: Diese Vorabinformation muss jedem Kunde 14 Kalendertage vor Einzug einer Lastschrift zugehen und einige Pflichtangaben enthalten; Betrag, Fälligkeitsdatum, Gläubiger-Identifikationsnummer (bei der Bundesbank zu beantragen) und Mandatsreferenz. Dadurch soll dem Kunde die Möglichkeit eingeräumt werden für Deckung auf dem Konto zu sorgen
  • Lastschriften innerhalb der EU: Die größte Neuerung ist unbestritten, dass jedes Unternehmen nun europaweit Lastschriften einziehen kann. So ist eine Ausweitung der Geschäftstätigkeit auf andere Länder sehr viel einfacher möglich und benötigt nicht mehr, verschiedene Zweigniederlassungen, nur um im betreffenden Land ein Konto zu unterhalten

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Viel hat sich getan, fast alles funktioniert inzwischen auch. Wer allerdings die Frist zum 1.Februar 2014 nicht geschafft hat und nun bis August 2014 umgestellt haben muss, sucht sich am besten einen soliden Partner, der die Umstellung bereits geschafft hat und so praxisnah helfen kann.
Weitere Informationen zu den Änderungen von SEPA finden Sie auch in der Übersicht der SEPA Änderungen der Firma Lexware, einem Anbieter für Softwarelösungen für Buchhaltung, Lohn- / Gehaltsabrechnungen und Warenwirtschaft.

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