SEPA Pre-Notification – eine unterschätzte Neuerung

Wer unter SEPA Lastschriften einzieht, dem wird auch die SEPA Pre-Notification (auch Vorabinformation) begegnet sein. In diesem Artikel wollen wir diesen Teil des neuen SEPA-Verfahrens genauer beleuchten.
Im SEPA Rulebook wird die SEPA Pre-Notification als verpflichtende Information des Kreditors (Lastschrifteinziehender) gegenüber dem Debitor (Kunde) definiert. Die SEPA Pre-Notification informiert über den bevorstehenden Lastschrifteinzug und gibt dem Debitor so genug Vorlauf für Deckung auf seinem Konto zu sorgen. Die Pre-Notification muss, sofern im Vertrag oder den AGB nicht anders geregelt, spätestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit beim Debitor eingehen und folgende Pflichtangaben enthalten:

Eine Verkürzung auf weniger als 14 Kalendertage ist möglich, ein Wegfallen der Pre-Notification ist nicht vorgesehen.

Beachten Sie: Nur bei der B2B Sepa-Lastschrift ist eine Verkürzung auf 1 TARGET2 Tag vor Einzug möglich. Bei CORE, der neuen Standard-Lastschrift, sind es bei einer Erstlastschrift (FRST)/ Einmallastschrift (OOFF) mindestens 5 TARGET2 Tage und bei der Folgelastschrift (RCUR) mindestens 2 TARGET2 Tage.

Die Übermittlungsart ist bei der Pre-Notification nicht definiert. Es sind also Email, Brief, SMS, Fax oder auch ein Telefonat zulässig.

Unser Tipp: Protokollieren Sie, das Versenden der Pre-Notification, egal welche Kommunikationsform Sie verwenden. Im Zweifelsfall können Sie so nachweisen, dass verschickt wurde und dass die Frist eingehalten wurde.

Eine Vereinfachung gibt es für wiederkehrende Sepa-Lastschriften. Bei regelmäßigem Einzug von gleichbleibenden Beträgen, muss die Pre-Notification nur einmal gesendet werden, unter Angabe der zukünftigen Fälligkeitstermine (Bsp: „zum jeweils 3. des Monats, beginnend mit dem 01.02.2014. Fällt der Fälligkeitstag auf einen Feiertag oder ein Wochenende verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den nächsten Werktag“). Ändert sich der Betrag oder werden unter Angabe der selben Mandatsreferenz andere Beträge gebucht, muss eine erneute Pre-Notification gesendet werden und noch viel wichtiger, die Sepa-Lastschrift wieder als Erstlastschrift (FRST) eingereicht werden, mit allen entsprechenden Regeln, verlängerten Fristen, etc.

Beispiele

Variante 1: einzelne Pre-Notification

Rechnung vom 28.07.2013:
„Die Forderung von 23,58 € ziehen wir mit der SEPA-Lastschrift zum Mandat SP1234321-1 zu der Gläubiger-
Identifikationsnummer DE32XXX123456789 von Ihrem Konto IBAN DE12876543210987654321 bei der Muster-Bank BIC XXXXXXX zum
Fälligkeitstag 05.08.2013 ein. Wir bitten Sie, für Kontodeckung zu sorgen.“

Variante 2: Pre-Notification zu einer wiederkehrenden Zahlung

„Die Miete von 500 € ziehen wir mit einer SEPA-Lastschrift zum Mandat
SP1234337-1 zu der Gläubiger-Identifikationsnummer DE32XXX123456789 von Ihrem Konto IBAN DE12876543210987654321 bei
der Muster-Bank BIC XXXXXXX zum jeweils 1. des Monats, beginnend mit dem 1.10.2013
ein. Fällt der Fälligkeitstag auf einen Feiertag oder ein Wochenende verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den nächsten Werktag.“

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9 Replies to “SEPA Pre-Notification – eine unterschätzte Neuerung”

  1. Nicole Sterz sagt:

    Darf mir ein Unternehmen Kosten für die Pre-Notification in Rechnung stellen? Die Essenfirma meiner Kinder stellt mir pro Vorabankündigung per Brief 1 EUR in Rechnung, weil sich der Rechnungsbetrag jeden Monat ändert. Ist das erlaubt?

  2. Franz Vogel sagt:

    Laut Bundesbank muß die Pre Notification nur Betrag und Datum des Einzuges enthalten. Woher stammt Ihre Aussage, dass auch Gläubiger-ID und Mandatsreferenz Pflicht bei der Pre Notification sind?

  3. Carsten Vienken sagt:

    In einer Eigentümergemeinschaft wird ein neuer Wirtschaftsplan beschlossen. Die neuen Beträge sind zum nächsten ersten fällig. Dabei wird aber die 14-tägige Pre-Notification Frist unterschritten, da die Versammlung am 26. eines Monats stattgefunden hat. Reicht die Beschluss Formulierung (neuer Wirtschaftsplan gilt ab nächsten ersten mit Verweis auf Gläubiger ID und Mandatsreferenz) im Protokoll aus um die 14 Tage zu unterschreiten?

  4. Rosa Kallenberg sagt:

    Mein herzliches Beileid an alle, die mit dem Fragesteller in einer Wohnungseigentümergemeinschaft leben (müssen). Denn wenn jemand überhaupt eine solche Frage stellt, weiß man, wes Geistes Kind er ist.
    Aber man muss wissen: So sind eben Menschen. Und ich danke jeden Morgen nach dem Aufwachen meinem Schöpfer, dass ich nicht so bin.

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