Ein Jahr SEPA – Der Rückblick

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Zum 01.08.2014 wurde SEPA für Unternehmen verpflichtend eingeführt. Trotz allem haben noch viele Unternehmen, insbesondere Selbstständige und kleine Handwerker, nicht alles auf SEPA angepasst und umgestellt. Daher wollen wir heute noch einmal zurückblicken und aufzeigen, was geprüft werden sollte.

Warum SEPA?

Mit der SEPA-Einführung wurde die Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs im Euroraum einen großen Schritt weitergeführt. Mit der SEPA-Überweisung ist es möglich in alle Länder, die den Euro als Zahlungsmittel einsetzen zu den Konditionen einer normalen Überweisung durchzuführen. Dazu werden Kontonummer und Bankleitzahl durch die IBAN und BIC und ab 2017 nur durch die IBAN ersetzt. SEPA hat dazubeigetragen, dass die europäischen Märkte weiter zusammen wachsen und von einander profitieren können.

Neuerungen durch SEPA

SEPA war eine große Umstellung für Firmen und Verbraucher. Viele konnten sich bereits im alten System viele Ihre Kontonummer kaum merken. Mit der IBAN ist es nun beinahe unmöglich, da diese bis zu 34 Stellen lang sein können. Wobei die deutsche IBAN hier im Vergleich noch relativ „einfach“ ist, sie enthält die Kontonummer und Bankleitzahl und hat immer genau 22 Stellen.

Des Weiteren gibt es für die SEPA-Lastschrift neue Vorgaben, mit denen auf allen Seiten etwas mehr Aufwand entsteht, wie mit dem alten System.
SEPA bietet natürlich aber auch eine Menge Vorteile. Für Verbraucher wird es mehr Transparenz und Kontrolle bei Lastschriften geben. So gibt es spezielle Vorabinformationspflichten die der Einziehende beachten muss und verlängerte Rückgabefristen, wenn die Abbuchung nicht berechtigt war.

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Für Unternehmen und Selbstständige bedeutet SEPA eine deutliche Erleichterung im europäischen Zahlungsverkehr. So können ohne Mehrkosten Lastschriften und Überweisungen in alle Euro-Länder getätigt werden. Genaueres dazu finden Sie in unserem Artikel „Vor- und Nachteile von SEPA“.

Was Sie beachten müssen

Angelehnt an die Checkliste von steuertipps.de die Übersicht der anzupassenden Dokumente:

– Briefpapier, Rechnungsvorlagen, Verträge: Geben Sie immer konsequent IBAN und BIC an, inzwischen wissen Ihre Kunden damit umzugehen

– Impressum Ihrer Webseite: sofern Sie Ihre Bankdaten dort veröffentlichen, aktualisieren Sie die Daten auch dort

– Neuanlage einer Pre-Notification- / Vorabinformation-Vorlage bei Lastschriften: Die Pre-Notification ist verpflichtend

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